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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08   

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https://dejure.org/2008,12068
OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08 (https://dejure.org/2008,12068)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.11.2008 - 4 L 365/08 (https://dejure.org/2008,12068)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. November 2008 - 4 L 365/08 (https://dejure.org/2008,12068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 133 Satz 1; ; KAG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; LSA-StrG § 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Ausräumbarkeit eines Hindernisses: Ausräumbarkeit; Gemeingebrauch; Grünstreifen; Hindernis; Zuwegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausräumbarkeit eines Hindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließung eines Grundstücks nach §§ 131 Abs. 1 S. 1 und 133 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei Befinden eines rechtlichen und tatsächlichen Hindernisses auf dem Straßengrund zwischen der Grundstücksgrenze und dem auf der Fahrbahn verlaufenden Grünstreifens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 858
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89

    Erschließungsbeitragspflicht - Erschlossensein eines Grundstücks - Ausräumung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08
    2. Dem Verwaltungsgericht ist auch darin im Ergebnis zu folgen, dass die Ausräumbarkeit dieses Hindernisses angesichts der besonderen Fallgestaltung dann ausnahmsweise ausreichend ist, wenn die Gemeinde von der vorherigen tatsächlichen Ausräumung des in ihrer Verfügungsmacht stehenden Hindernisses auf dem Straßengrund absieht, weil der Eigentümer mit Blick auf eine bereits bestehende anderweitige Erschließung seines Grundstücks die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwegung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt (HessVGH, Beschl. v. 18.06.2002 - 5 TG 441/02 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.05.1991 - BVerwG 8 C 76.89 -, beide zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 18.06.2002 - 5 TG 441/02

    Straßenbeitrag; Beitragspflicht; ausräumbares Hindernis; Verantwortlichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08
    2. Dem Verwaltungsgericht ist auch darin im Ergebnis zu folgen, dass die Ausräumbarkeit dieses Hindernisses angesichts der besonderen Fallgestaltung dann ausnahmsweise ausreichend ist, wenn die Gemeinde von der vorherigen tatsächlichen Ausräumung des in ihrer Verfügungsmacht stehenden Hindernisses auf dem Straßengrund absieht, weil der Eigentümer mit Blick auf eine bereits bestehende anderweitige Erschließung seines Grundstücks die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwegung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt (HessVGH, Beschl. v. 18.06.2002 - 5 TG 441/02 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.05.1991 - BVerwG 8 C 76.89 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08
    Sie liegt nicht vor, wenn der Erfolg im Zulassungsverfahren zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 07.05.1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08
    Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg ist nur dann gegeben, wenn mehr als eine theoretische Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Rechtsmittels spricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102, 2103), d.h. wenn der klägerische Rechtsstandpunkt ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 08.11.2006 - 4 L 334/06 -).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08
    Auf den Anliegergebrauch und dessen grundrechtliche Kerngewährleistung kann sich nur berufen, wer zur angemessenen Nutzung seines Grundstücks auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße angewiesen ist (BVerwG, Urt. v. 20.08.1986 - BVerwG 8 C 58.85 -, KStZ 1986, 211 [212]).
  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten;

    Die Ausräumbarkeit dieses Hindernisses ist aber dann ausnahmsweise ausreichend, wenn die Gemeinde von der vorherigen tatsächlichen Ausräumung des in ihrer Verfügungsmacht stehenden Hindernisses auf dem Straßengrund absieht, weil der Eigentümer mit Blick auf eine bereits bestehende anderweitige Erschließung seines Grundstücks die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwegung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.11.2008 - 4 L 365/08 -).

    Im Hinblick auf die von der Beklagten erklärten Bereitschaft, dem Kläger eine Zuwegung über den Grünstreifen anzulegen, liegt der erforderliche Vorteil unabhängig von der tatsächlichen Ausführung bereits aufgrund der von der Beklagten verbindlich erklärten Bereitschaft vor, die Zuwegung herzustellen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19.11.2008 - 4 L 365/08 -).

  • VG Saarlouis, 29.05.2020 - 3 K 1923/18

    Vorausleistung auf Ausbaubeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit; ausräumbares

    Weiter heißt es an angegebener Stelle im Übrigen unter Verweis auf einen Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19.11.2008(4 L 365/08, BeckRS 2009, 30475): "Nur ausnahmsweise (Hervorhebung im Original) steht die mangelnde Beseitigung eines tatsächlichen Hindernisses auf dem Straßengrund einer Beitragspflicht des zu behinderten Grundstücks nicht entgegen, "wenn die Gemeinde von der vorherigen tatsächlichen Ausformung absieht, weil der Eigentümer mit Blick auf eine bereits bestehende anderweitige Erschließung seines Grundstücks die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwegung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt "...".
  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

    Dies gilt etwa dann, wenn der Eigentümer die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwendung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.11.2008 - 4 L 365/08 -, juris Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (B. v. 19.11.2008 - 4 L 365/08 - zitiert nach juris), auf die die Kläger Bezug nehmen, ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • VG Schwerin, 18.03.2011 - 8 A 572/10

    Anliegervorteil bei Straßenausbaumaßnahme

    Es kann allenfalls in Betracht gezogen werden, dass die Beklagte sich diese Grundstücksfläche dennoch anrechnen lassen muss, weil die anderen Anlieger der Straße ihr vorhalten können, dass sie mit zumutbarem Aufwand die Grundstücke an die M-Straße hätte anschließen können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2008 - 4 L 365/08 -, zitiert nach Juris).
  • VG Schwerin, 16.06.2011 - 8 A 1075/10

    Frage des Straßenbaubeitrags für durch Grünstreifen getrenntes Anliegergrundstück

    Insoweit dürfte es vielmehr ausreichend sein, dass die Gemeinde ein ernsthaftes Angebot unterbreitet hat, das vom Anlieger ausgeschlagen worden ist in Kenntnis der Tatsache, dass die Ablehnung des Angebots nicht zur Folge hat, dass das Grundstück aus der Abrechnungsfläche herausgenommen wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2008 - 4 L 365/08 -, zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 09.01.2020 - 2 K 126/12
    Ausnahmsweise kann jedoch ein entsprechendes Angebot der Gemeinde zur Durchführung auf ihre eigene Kosten genügen, nämlich dann, wenn die Gemeinde das Hindernis tatsächlich beseitigen kann und sich der Eigentümer des beitragspflichtigen Grundstücks bereits nachdrücklich und ernsthaft dagegen ausgesprochen hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 29. April 1998 - 6 CS 96.4220, BeckRS 1998, 24734; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. November 2008 - 4 L 365/08, BeckRS 2009, 30475).
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